Stadtführungen und Gästebetreuung in Hamburg

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Stadtrundgänge, Hafenrundfahrten und Veranstaltungsfahrten mit Unser Hamburg – Stadtführungen

Stand 17.07.2023, Älter Versionen verlieren mit sofortiger Wirkung ihre Gültigkeit

  1. Allgemeines – Geltungsbereich
    • Die AGB gelten für Stadtrundgänge und öffentliche Hafenrundfahrten mit „Unser Hamburg“ sowie für damit zusammenhängende Leistungen.
    • Die AGB gelten für Verbraucher, Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen.
    • Die AGB gelten nicht für andere Veranstaltungen oder Charterdienstleistungen; in diesem Fall gelten spezifische AGB.

  2. Tickets für Stadtrundgänge und öffentliche Hafenrundfahrten
    • Tickets für Stadtrundgänge sind vor Beginn des Rundgangs an den Verkaufsstellen, im Online-Shop oder telefonisch zu erwerben.
    • Tickets für öffentliche Hafenrundfahrten sind vor Beginn der Rundfahrt an im Online-Shop zu erwerben.
    • Die Tickets enthalten Informationen über den gebuchten Rundgang oder der gebuchten Rundfahrt, die Teilnehmerzahl, das Datum und den Preis.
    • Bei uns erworbene Tickets sind übertragbar.
    • Die Tickets müssen beim Start der Hafenrundfahrt und des Rundgangs vorgezeigt werden.
    • Bei Kontrolle ist ein gültiges Ticket vorzuzeigen; andernfalls muss ein neues Ticket zum vollen Preis erworben werden.
    • Bei Tickets für mehrere Personen muss der Vertragspartner als Erster am Treffpunkt erscheinen.
    • Erworbene Tickets werden bei nicht angetretenen des Rundgang oder nicht antreten der Hafenrundfahrt nicht erstattet.
    • Von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung.

  3. Gutscheine
    • Gutscheine jeglicher Art gelten für alle von „Unser Hamburg“ im Zeitpunkt der Einlösung angebotenen Stadtrundgänge oder öffentlichen Hafenrundfahrten. Für Gutscheine über bestimmte Leistungen kommen die Regelungen zu gelösten Tickets entsprechend zur Anwendung.
    • Ein Anspruch auf Barauszahlung besteht nicht.
    • Eine Verlängerung von Gutscheinen ist ausgeschlossen. Für die Einlösung des Gutscheins gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. Fristbeginn ist der Schluss des Jahres, in dem der Gutschein erworben wurde.
    • Die Ausgabe eines Gutscheins durch einen Dritten führt nicht zum Zustandekommen eines Vertrags mit „Unser Hamburg“. Für von „Unser Hamburg“ akzeptierte Gutscheine gelten die Regelungen für eingelöste Stadtrundgang-Tickets oder öffentlichen Hafenrundfahrt-Tickets entsprechend.

  4. Buchung und Reservierung
    • Jede Anmeldung und Buchung erfolgten ausschließlich zu den zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
    • Buchungen von Gruppenführungen können grundsätzlich mündlich oder schriftlich erfolgen. Als Gruppenführungen gelten Stadtrundgänge ab zwei Teilnehmern, bei denen der Führungstermin durch den Kunden vorgegeben wird und ein Guide eigens für die Tour gestellt wird. Gruppenführungen werden mit einer schriftlichen Buchungsbestätigung verbindlich. Für individuelle Führungen sowie bei Gruppenführungen erstellen wir eine Rechnung.
    • Die Anmeldung von Einzelpersonen für die Teilnahme an einem öffentlichen Stadtrundgang oder an einer öffentlichen Hafenrundfahrt zu bestimmten auf der Webseite angegebenen Terminen erfolgt entweder über den Erwerb eines Teilnahmetickets bei einer Vorverkaufsstelle oder über eine Buchung direkt bei „Unser Hamburg“ per Telefon, Mail oder über den Ticketshop auf unserer Website.
    • Reservierungen von Tickets sind nicht möglich.

  5. Preise und Zahlungsbedingungen
    • Der Preis für die Stadtrundgänge und Hafenrundfahrten ergibt sich aus dem bei Vertragsabschluss gültigen Preisen auf unserer Webseite.
    • Ermäßigungen können auf Anfrage gewährt werden. Ein Rechtsanspruch auf Ermäßigung des Tour Preises besteht in keinem Fall. Diese AGB gelten auch dann, wenn eine Ermäßigung gewährt wird.
    • Sofern nichts anderes angegeben ist, verstehen sich die Preise einschließlich aller anfallenden Gebühren und Abgaben sowie der gültigen Mehrwertsteuer.
    • Zahlungsziel: Tickets, die an einer Tageskasse, im Vorverkaufsbüro, an Bord oder im Onlineshop erworben werden, sind sofort zur Zahlung fällig.

  6. Umbuchungen, Stornierungen und Rückerstattungen
    • Eine Umbuchung oder Stornierung von Hafenrundfahrten ist nicht möglich. Hafenrundfahrttickets, die über Unser Hamburg erworben wurden, sind von Umtausch und Rückerstattung ausgeschlossen.
    • Wir behalten uns das Recht vor, nach eigenem Ermessen und in Übereinstimmung mit unseren Geschäftsbedingungen, Gutscheine oder Produktgutscheine für den entsprechenden Ticketwert auszustellen, die für zukünftige Einkäufe oder Dienstleistungen bei Unser Hamburg verwendet werden können.
    • Eine Stornierung des Gastes von dem mit uns geschlossenen Vertrag muss schriftlich erfolgen.
    • Bei Absagen am Tag der Führung oder bei Nichterscheinen steht uns das volle Honorar zu und wird bei nicht geleisteter Vorauszahlung in Rechnung gestellt. Selbiges gilt bei Nichterscheinen oder Absagen am Tag der Hafenrundfahrt.
    • Wird eine Mindestteilnehmerzahl für Fahrten und Veranstaltungen von 60 Personen nicht erreicht, ist die Reederei berechtigt, die Veranstaltung oder Fahrt bis zu einer Woche vor dem Veranstaltungstermin abzusagen. Eine geleistete Zahlung erhält der Kunde unverzüglich zurück.
    • Der Umtausch sowie die Erstattung der Kosten von Tickets für die Teilnahme an offenen Führungen sind ausgeschlossen, sofern die Veranstaltung stattfindet bzw. stattgefunden hat.
    • Sie können jederzeit von einer gebuchten Stadtführung, Fremdenführung oder Gästebetreuung zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Im Falle des Rücktritts erheben wir eine pauschalisierte Entschädigung, die sich nach folgenden Prozentsätzen pro Person bzw. vom Endbetrag berechnet:
      • Bis zum 22. Tag vor dem Zeitpunkt der Stadtführung 85 % Rückerstattung an den Kunden.
      • Vom 21. Bis 15. Tag vor dem Zeitpunkt der Stadtführung Hafenrundfahrt 75 % Rückerstattung an den Kunden
      • Vom 14. Bis 7. Tag vor dem Zeitpunkt der Stadtführung 50 % Rückerstattung an den Kunden.
      • Vom 6. Bis 3. Tag vor dem Zeitpunkt der Stadtführung 25 % Rückerstattung an den Kunden.
      • Vom 2. Tag vorher bis zum Tag der Stadtführung, Fremdenführung, Gästebetreuung erfolgt keine Rückerstattung an den Kunden.

  1. Verhalten der Kunden
    • Die Anreise zum vereinbarten Termin und Treffpunkt liegt allein in der Verantwortung des Kunden.
    • Offene Touren beginnen zu den auf der Webseite angegebenen Zeiten.
    • Bei gebuchten Gruppenführungen und individuellen Führungen sind unsere Mitarbeiter verpflichtet, 10 Minuten auf die Teilnehmer zu warten.
    • Die Führungsdauer gebuchter individueller Führungen oder Gruppenführungen verkürzt sich um die Wartezeit.
    • Erscheint der Kunde nach 10 Minuten nicht am vereinbarten Treffpunkt, wird dies als Absage des Kunden behandelt.
    • Bei Nichterscheinen des Kunden oder bei Nichtinanspruchnahme auch von Teilen der gebuchten Führung sind wir berechtigt, das volle Honorar zu erheben.

  2. Änderungen und Absagen seitens des Unternehmens
    • Wir verpflichten uns, Stadtrundgänge und Hafenrundfahrten bei jedem Wetter durchzuführen, sofern die Sicherheit der Teilnehmer nicht gefährdet erscheint.
    • Im Falle einer Gefährdung liegt die Entscheidung für eine Durchführung der Veranstaltung bei unserem jeweiligen Mitarbeiter vor Ort.
    • Änderungen aufgrund höherer Gewalt:
      • Soweit es aufgrund von höherer Gewalt, insbesondere extremen Wetterverhältnissen (z.B. Sturm, Hagel), Wasserstraßen- oder Schleusensperrungen, unvorhergesehenen technischen Defekten am Schiff oder aus anderen von der Reederei nicht zu vertretenden Gründen erforderlich wird, kann die geplante Stadtrundgangsroute geändert oder die Fahrt abgebrochen werden.
      • Ein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz, Fahrpreiserstattung oder -ermäßigung entsteht dadurch nicht.
      • Gleiches gilt für den unvorhergesehenen Ausfall der Beschallungsanlage (Musik, Hafenerklärung).

 

  1. Leistungen und Haftung
    • Schadensersatzansprüche des Gastes sind grundsätzlich ausgeschlossen. Dies gilt auch für die gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von „Unser Hamburg“, sofern der Gast Ansprüche gegen sie geltend macht.
    • Es gibt jedoch Ausnahmen von diesem Haftungsausschluss. Schäden, die aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren und bei denen „Unser Hamburg“ die Pflichtverletzung zu vertreten hat, fallen nicht unter den Haftungsausschluss. Ebenso sind sonstige Schäden von der Haftung ausgenommen, wenn sie auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung vertragstypischer Pflichten von „Unser Hamburg“ beruhen.
    • Der Haftungshöchstbetrag für Ansprüche wegen Tötung oder Verletzung von Personen, die im Rahmen des Stadtrundgangs befördert wurden, richtet sich nach § 5k Absatz 2 des Binnenschifffahrtsgesetzes und den dort festgelegten Höchstgrenzen. Die Beschränkung auf den Höchstbetrag findet jedoch keine Anwendung, wenn der Schaden auf eine Handlung oder Unterlassung zurückzuführen ist, die von „Unser Hamburg“ selbst in der Absicht, einen solchen Schaden herbeizuführen, oder leichtfertig in dem Bewusstsein begangen wurde, dass ein solcher Schaden mit höchster Wahrscheinlichkeit eintreten wird.
    • Beaufsichtigung von Kindern:
      • Die Beaufsichtigung von Kindern liegt in der Verantwortung der Eltern bzw. der Begleitpersonen. Diese müssen insbesondere darauf achten, dass das Verhalten der Kinder während des Stadtrundgangs oder der Hafenrundfahrt keine Gefahr für ihre Sicherheit darstellt. Schadenersatzansprüche des Gastes sind ausgeschlossen, es sei denn, es ist in den nachfolgenden Klauseln etwas anderes bestimmt.
    • Haftungsausschluss bei höherer Gewalt und leistungsfremden Streiks:
      • „Unser Hamburg“ haftet nicht für Beeinträchtigungen, die auf höhere Gewalt wie Terrorismus, Erdbeben, Stürme usw. oder leistungsfremde Streiks zurückzuführen sind. In solchen Fällen besteht kein Anspruch auf Schadensersatz oder andere Ansprüche gegen „Unser Hamburg“.
      • Kein Erstattungsanspruch bei Nichtinanspruchnahme von Leistungen
      • Falls der Gast den Stadtrundgang oder die Hafenrundfahrt vorzeitig abbricht oder aus anderen zwingenden Gründen nicht alle Leistungen in Anspruch nimmt, besteht kein Anspruch auf Erstattung oder Rückerstattung der nicht genutzten Leistungen.

  1. Haftung des Kunden für mitgeführte Gegenstände
    • Der Gast trägt die Verantwortung für die mitgeführten Gegenstände. Für Schäden an mitgebrachten Gegenständen oder den Verlust solcher Gegenstände während des Stadtrundgangs oder während der Hafenrundfahrt haftet der Fahrgast selbst
    • Der Veranstalter haftet für Schäden, die dem Fahrgast durch eigenes vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln entstehen.
    • Die Haftung von „Unser Hamburg“ für Schäden, die nicht Körperschäden sind, wird auf den dreifachen Preis der Veranstaltung beschränkt, sofern diese Schäden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig von den Mitarbeitern von „Unser Hamburg“ verursacht wurden oder allein aufgrund eines Verschuldens eines Leistungsträgers (z.B. eines Schifffahrtsunternehmens) verantwortlich sind.
    • Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse gelten unabhängig von Ansprüchen aus Delikt, also auch für Schadensersatzansprüche, die nicht auf vertraglichen Pflichtverletzungen beruhen.
    • „Unser Hamburg“ übernimmt keine Haftung für Leistungen, die von Fremdfirmen erbracht werden, einschließlich vermittelter Leistungen. Sollten Mängel oder Schäden im Zusammenhang mit den Leistungen von Fremdfirmen auftreten, sind die entsprechenden Ansprüche gegenüber der jeweiligen Fremdfirma geltend zu machen, sofern gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
    • Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Gegenstände:
      • Mitgeführte (persönliche) Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Gastes während des Stadtrundgangs und der Hafenrundfahrt. „Unser Hamburg“ übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz bei der Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen durch „Unser Hamburg“. Zudem sind alle Fälle, in denen die Verwahrung aufgrund der Umstände des Einzelfalls eine vertragstypische Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen. Abgesehen von den genannten Fällen bedarf ein Verwahrvertrag einer ausdrücklichen Vereinbarung.
    • Zurückgebliebene Gegenstände während einer öffentlichen Hafenrundfahrt sind vom Fahrgast bei der Reederei abzuholen. Soweit kein erkennbarer Wert besteht, behält sich „Unser Hamburg“ nach Ablauf von drei Monaten eine Vernichtung vor.
    • Fundsachen während einer Hafenrundfahrt sind sofort bei der Reederei zur Weiterleitung abzugeben.
    • Die Haftung von „Unser Hamburg“ für Schäden des Fahrgastes ist ausgeschlossen, es sei denn, die Schäden beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von „Unser Hamburg“ oder deren Mitarbeitenden. Die Haftung von „Unser Hamburg“ richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
    • Die Reederei/Unternehmen übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden. Dies gilt nicht im Falle von Vorsatz bei der Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen durch die Reederei/Unternehmen. Zudem sind alle Fälle, in denen die Verwahrung aufgrund der Umstände des Einzelfalls eine vertragstypische Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen. Abgesehen von den genannten Fällen bedarf ein Verwahrvertrag einer ausdrücklichen (schriftlichen) Vereinbarung.

  2. Schlussbestimmung
    • Die Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen beeinflusst nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. In solchen Fällen werden die Parteien unwirksame Regelungen durch wirksame Regelungen ersetzen, die dem ursprünglich Gewollten am nächsten kommen.
    • Sollte eine Vertragslücke bestehen, werden die Parteien eine Regelung vereinbaren, die sie bei Kenntnis der Lücke vereinbart hätten.
    • Mündliche Nebenabreden zwischen den Parteien sind nicht getroffen.
    • Änderungen und Ergänzungen der getroffenen Vereinbarung bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für Änderungen dieser Schriftformklausel.
    • Sollte eine Bestimmung des Vertrages unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen dadurch nicht berührt.
    • Die unwirksame Bestimmung wird durch eine solche ersetzt, die deren wirtschaftlichen Zwecken am nächsten kommt.
    • Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz von „Unser Hamburg“.
    • Der ausschließliche Gerichtsstand im kaufmännischen Verkehr ist der Sitz von „Unser Hamburg“. Das Gleiche gilt, wenn der Fahrgast die Voraussetzungen des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.
    • Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

  3. Begriffsbestimmungen
    • Voucher: Bei Dritten erworbene Ticket oder Gutscheine für die Teilnahme an den darauf bezeichneten Stadtrundgängen und Hafenrundfahrten.
    • Gast oder Fahrgast: Der Vertragspartner von „Unser Hamburg“ sowie diejenigen Personen, für die der Vertragspartner die Leistungen von „Unser Hamburg“ gebucht oder eingeladen hat.
    • Ticket: Einzel- oder Gruppenticket für einen Stadtrundgang, eine öffentliche Hafenrundfahrt oder eine andere Veranstaltung aus dem öffentlichen Veranstaltungsprogramm.
    • Öffentliche Veranstaltungen: Schifffahrten und Stadtrundgänge, die ein Veranstaltungsprogramm und gegebenenfalls gastronomische Leistungen umfassen.