Stadtführungen und Gästebetreuung in Hamburg

AGB

  1. Allgemeines – Geltungsbereich
    • Die AGB gelten für Stadtrundgänge und öffentliche Hafenrundfahrten mit „Unser Hamburg“ sowie für damit zusammenhängende Leistungen.
    • Die AGB gelten für Verbraucher, Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen.
    • Die AGB gelten nicht für andere Veranstaltungen oder Charterdienstleistungen; in diesem Fall gelten spezifische AGB.
  2. Tickets für Stadtrundgänge und öffentliche Hafenrundfahrten
    • Tickets für Stadtrundgänge sind vor Beginn des Rundgangs an den Verkaufsstellen, im Online-Shop oder telefonisch zu erwerben.
    • Tickets für öffentliche Hafenrundfahrten sind vor Beginn der Rundfahrt an im Online-Shop zu erwerben.
    • Die Tickets enthalten Informationen über den gebuchten Rundgang oder der gebuchten Rundfahrt, die Teilnehmerzahl, das Datum und den Preis.
    • Bei uns erworbene Tickets sind übertragbar.
    • Die Tickets müssen beim Start der Hafenrundfahrt und des Rundgangs vorgezeigt werden.
    • Bei Kontrolle ist ein gültiges Ticket vorzuzeigen; andernfalls muss ein neues Ticket zum vollen Preis erworben werden.
    • Bei Tickets für mehrere Personen muss der Vertragspartner als Erster am Treffpunkt erscheinen.
    • Erworbene Tickets werden bei nicht angetretenen des Rundgang oder nicht antreten der Hafenrundfahrt nicht erstattet.
    • Von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung.
  3. Gutscheine
    • Gutscheine jeglicher Art gelten für alle von „Unser Hamburg“ im Zeitpunkt der Einlösung angebotenen Stadtrundgänge oder öffentlichen Hafenrundfahrten. Für Gutscheine über bestimmte Leistungen kommen die Regelungen zu gelösten Tickets entsprechend zur Anwendung.
    • Ein Anspruch auf Barauszahlung besteht nicht.
    • Eine Verlängerung von Gutscheinen ist ausgeschlossen. Für die Einlösung des Gutscheins gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. Fristbeginn ist der Schluss des Jahres, in dem der Gutschein erworben wurde.
    • Die Ausgabe eines Gutscheins durch einen Dritten führt nicht zum Zustandekommen eines Vertrags mit „Unser Hamburg“. Für von „Unser Hamburg“ akzeptierte Gutscheine gelten die Regelungen für eingelöste Stadtrundgang-Tickets oder öffentlichen Hafenrundfahrt-Tickets entsprechend.
  4. Buchung und Reservierung
    • Jede Anmeldung und Buchung erfolgten ausschließlich zu den zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
    • Buchungen von Gruppenführungen können grundsätzlich mündlich oder schriftlich erfolgen. Als Gruppenführungen gelten Stadtrundgänge ab zwei Teilnehmern, bei denen der Führungstermin durch den Kunden vorgegeben wird und ein Guide eigens für die Tour gestellt wird. Gruppenführungen werden mit einer schriftlichen Buchungsbestätigung verbindlich. Für individuelle Führungen sowie bei Gruppenführungen erstellen wir eine Rechnung.
    • Die Anmeldung von Einzelpersonen für die Teilnahme an einem öffentlichen Stadtrundgang oder an einer öffentlichen Hafenrundfahrt zu bestimmten auf der Webseite angegebenen Terminen erfolgt entweder über den Erwerb eines Teilnahmetickets bei einer Vorverkaufsstelle oder über eine Buchung direkt bei „Unser Hamburg“ per Telefon, Mail oder über den Ticketshop auf unserer Website.
    • Reservierungen von Tickets sind nicht möglich.
  5. Preise und Zahlungsbedingungen
    • Der Preis für die Stadtrundgänge und Hafenrundfahrten ergibt sich aus dem bei Vertragsabschluss gültigen Preisen auf unserer Webseite.
    • Ermäßigungen können auf Anfrage gewährt werden. Ein Rechtsanspruch auf Ermäßigung des Tour Preises besteht in keinem Fall. Diese AGB gelten auch dann, wenn eine Ermäßigung gewährt wird.
    • Sofern nichts anderes angegeben ist, verstehen sich die Preise einschließlich aller anfallenden Gebühren und Abgaben sowie der gültigen Mehrwertsteuer.
    • Zahlungsziel: Tickets, die an einer Tageskasse, im Vorverkaufsbüro, an Bord oder im Onlineshop erworben werden, sind sofort zur Zahlung fällig.
  6. Umbuchungen, Stornierungen und Rückerstattungen
    • Eine Stornierung des Gastes von dem mit uns geschlossenen Vertrag muss schriftlich erfolgen.
    • Bei Absagen am Tag der Führung oder bei Nichterscheinen steht uns das volle Honorar zu und wird bei nicht geleisteter Vorauszahlung in Rechnung gestellt. Selbiges gilt bei Nichterscheinen oder Absagen am Tag der Hafenrundfahrt.
    • Wird eine Mindestteilnehmerzahl für Fahrten und Veranstaltungen von 60 Personen nicht erreicht, ist die Reederei berechtigt, die Veranstaltung oder Fahrt bis zu einer Woche vor dem Veranstaltungstermin abzusagen. Eine geleistete Zahlung erhält der Kunde unverzüglich zurück.
    • Der Umtausch sowie die Erstattung der Kosten von Tickets für die Teilnahme an offenen Führungen sind ausgeschlossen, sofern die Veranstaltung stattfindet bzw. stattgefunden hat.
    • Sie können jederzeit von einer gebuchten Stadtführung, Fremdenführung oder Gästebetreuung zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Im Falle des Rücktritts erheben wir eine pauschalisierte Entschädigung, die sich nach folgenden Prozentsätzen pro Person bzw. vom Endbetrag berechnet:
      • Bis zum 22. Tag vor dem Zeitpunkt der Stadtführung 85 % Rückerstattung an den Kunden.
      • Vom 21. Bis 15. Tag vor dem Zeitpunkt der Stadtführung Hafenrundfahrt 75 % Rückerstattung an den Kunden
      • Vom 14. Bis 7. Tag vor dem Zeitpunkt der Stadtführung 50 % Rückerstattung an den Kunden.
      • Vom 6. Bis 3. Tag vor dem Zeitpunkt der Stadtführung 25 % Rückerstattung an den Kunden.
      • Vom 2. Tag vorher bis zum Tag der Stadtführung, Fremdenführung, Gästebetreuung erfolgt keine Rückerstattung an den Kunden.
  1. Verhalten der Kunden
    • Die Anreise zum vereinbarten Termin und Treffpunkt liegt allein in der Verantwortung des Kunden.
    • Offene Touren beginnen zu den auf der Webseite angegebenen Zeiten.
    • Bei gebuchten Gruppenführungen und individuellen Führungen sind unsere Mitarbeiter verpflichtet, 10 Minuten auf die Teilnehmer zu warten.
    • Die Führungsdauer gebuchter individueller Führungen oder Gruppenführungen verkürzt sich um die Wartezeit.
    • Erscheint der Kunde nach 10 Minuten nicht am vereinbarten Treffpunkt, wird dies als Absage des Kunden behandelt.
    • Bei Nichterscheinen des Kunden oder bei Nichtinanspruchnahme auch von Teilen der gebuchten Führung sind wir berechtigt, das volle Honorar zu erheben.
  2. Änderungen und Absagen seitens des Unternehmens
    • Wir verpflichten uns, Stadtrundgänge und Hafenrundfahrten bei jedem Wetter durchzuführen, sofern die Sicherheit der Teilnehmer nicht gefährdet erscheint.
    • Im Falle einer Gefährdung liegt die Entscheidung für eine Durchführung der Veranstaltung bei unserem jeweiligen Mitarbeiter vor Ort.
    • Änderungen aufgrund höherer Gewalt:
      • Soweit es aufgrund von höherer Gewalt, insbesondere extremen Wetterverhältnissen (z.B. Sturm, Hagel), Wasserstraßen- oder Schleusensperrungen, unvorhergesehenen technischen Defekten am Schiff oder aus anderen von der Reederei nicht zu vertretenden Gründen erforderlich wird, kann die geplante Stadtrundgangsroute geändert oder die Fahrt abgebrochen werden.
      • Ein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz, Fahrpreiserstattung oder -ermäßigung entsteht dadurch nicht.
      • Gleiches gilt für den unvorhergesehenen Ausfall der Beschallungsanlage (Musik, Hafenerklärung).

 

  1. Leistungen und Haftung
    • Schadensersatzansprüche des Gastes sind grundsätzlich ausgeschlossen. Dies gilt auch für die gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von „Unser Hamburg“, sofern der Gast Ansprüche gegen sie geltend macht.
    • Es gibt jedoch Ausnahmen von diesem Haftungsausschluss. Schäden, die aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren und bei denen „Unser Hamburg“ die Pflichtverletzung zu vertreten hat, fallen nicht unter den Haftungsausschluss. Ebenso sind sonstige Schäden von der Haftung ausgenommen, wenn sie auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung vertragstypischer Pflichten von „Unser Hamburg“ beruhen.
    • Der Haftungshöchstbetrag für Ansprüche wegen Tötung oder Verletzung von Personen, die im Rahmen des Stadtrundgangs befördert wurden, richtet sich nach § 5k Absatz 2 des Binnenschifffahrtsgesetzes und den dort festgelegten Höchstgrenzen. Die Beschränkung auf den Höchstbetrag findet jedoch keine Anwendung, wenn der Schaden auf eine Handlung oder Unterlassung zurückzuführen ist, die von „Unser Hamburg“ selbst in der Absicht, einen solchen Schaden herbeizuführen, oder leichtfertig in dem Bewusstsein begangen wurde, dass ein solcher Schaden mit höchster Wahrscheinlichkeit eintreten wird.
    • Beaufsichtigung von Kindern:
      • Die Beaufsichtigung von Kindern liegt in der Verantwortung der Eltern bzw. der Begleitpersonen. Diese müssen insbesondere darauf achten, dass das Verhalten der Kinder während des Stadtrundgangs oder der Hafenrundfahrt keine Gefahr für ihre Sicherheit darstellt. Schadenersatzansprüche des Gastes sind ausgeschlossen, es sei denn, es ist in den nachfolgenden Klauseln etwas anderes bestimmt.
    • Haftungsausschluss bei höherer Gewalt und leistungsfremden Streiks:
      • „Unser Hamburg“ haftet nicht für Beeinträchtigungen, die auf höhere Gewalt wie Terrorismus, Erdbeben, Stürme usw. oder leistungsfremde Streiks zurückzuführen sind. In solchen Fällen besteht kein Anspruch auf Schadensersatz oder andere Ansprüche gegen „Unser Hamburg“.
      • Kein Erstattungsanspruch bei Nichtinanspruchnahme von Leistungen
      • Falls der Gast den Stadtrundgang oder die Hafenrundfahrt vorzeitig abbricht oder aus anderen zwingenden Gründen nicht alle Leistungen in Anspruch nimmt, besteht kein Anspruch auf Erstattung oder Rückerstattung der nicht genutzten Leistungen.
  1. Haftung des Kunden für mitgeführte Gegenstände
    • Der Gast trägt die Verantwortung für die mitgeführten Gegenstände. Für Schäden an mitgebrachten Gegenständen oder den Verlust solcher Gegenstände während des Stadtrundgangs oder während der Hafenrundfahrt haftet der Fahrgast selbst
    • Der Veranstalter haftet für Schäden, die dem Fahrgast durch eigenes vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln entstehen.
    • Die Haftung von „Unser Hamburg“ für Schäden, die nicht Körperschäden sind, wird auf den dreifachen Preis der Veranstaltung beschränkt, sofern diese Schäden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig von den Mitarbeitern von „Unser Hamburg“ verursacht wurden oder allein aufgrund eines Verschuldens eines Leistungsträgers (z.B. eines Schifffahrtsunternehmens) verantwortlich sind.
    • Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse gelten unabhängig von Ansprüchen aus Delikt, also auch für Schadensersatzansprüche, die nicht auf vertraglichen Pflichtverletzungen beruhen.
    • „Unser Hamburg“ übernimmt keine Haftung für Leistungen, die von Fremdfirmen erbracht werden, einschließlich vermittelter Leistungen. Sollten Mängel oder Schäden im Zusammenhang mit den Leistungen von Fremdfirmen auftreten, sind die entsprechenden Ansprüche gegenüber der jeweiligen Fremdfirma geltend zu machen, sofern gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
    • Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Gegenstände:
      • Mitgeführte (persönliche) Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Gastes während des Stadtrundgangs und der Hafenrundfahrt. „Unser Hamburg“ übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz bei der Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen durch „Unser Hamburg“. Zudem sind alle Fälle, in denen die Verwahrung aufgrund der Umstände des Einzelfalls eine vertragstypische Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen. Abgesehen von den genannten Fällen bedarf ein Verwahrvertrag einer ausdrücklichen Vereinbarung.
    • Zurückgebliebene Gegenstände während einer öffentlichen Hafenrundfahrt sind vom Fahrgast bei der Reederei abzuholen. Soweit kein erkennbarer Wert besteht, behält sich „Unser Hamburg“ nach Ablauf von drei Monaten eine Vernichtung vor.
    • Fundsachen während einer Hafenrundfahrt sind sofort bei der Reederei zur Weiterleitung abzugeben.
    • Die Haftung von „Unser Hamburg“ für Schäden des Fahrgastes ist ausgeschlossen, es sei denn, die Schäden beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von „Unser Hamburg“ oder deren Mitarbeitenden. Die Haftung von „Unser Hamburg“ richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
    • Die Reederei/Unternehmen übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden. Dies gilt nicht im Falle von Vorsatz bei der Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen durch die Reederei/Unternehmen. Zudem sind alle Fälle, in denen die Verwahrung aufgrund der Umstände des Einzelfalls eine vertragstypische Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen. Abgesehen von den genannten Fällen bedarf ein Verwahrvertrag einer ausdrücklichen (schriftlichen) Vereinbarung.
  2. Schlussbestimmung
    • Die Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen beeinflusst nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. In solchen Fällen werden die Parteien unwirksame Regelungen durch wirksame Regelungen ersetzen, die dem ursprünglich Gewollten am nächsten kommen.
    • Sollte eine Vertragslücke bestehen, werden die Parteien eine Regelung vereinbaren, die sie bei Kenntnis der Lücke vereinbart hätten.
    • Mündliche Nebenabreden zwischen den Parteien sind nicht getroffen.
    • Änderungen und Ergänzungen der getroffenen Vereinbarung bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für Änderungen dieser Schriftformklausel.
    • Sollte eine Bestimmung des Vertrages unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen dadurch nicht berührt.
    • Die unwirksame Bestimmung wird durch eine solche ersetzt, die deren wirtschaftlichen Zwecken am nächsten kommt.
    • Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz von „Unser Hamburg“.
    • Der ausschließliche Gerichtsstand im kaufmännischen Verkehr ist der Sitz von „Unser Hamburg“. Das Gleiche gilt, wenn der Fahrgast die Voraussetzungen des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.
    • Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
  3. Begriffsbestimmungen
    • Voucher: Bei Dritten erworbene Ticket oder Gutscheine für die Teilnahme an den darauf bezeichneten Stadtrundgängen und Hafenrundfahrten.
    • Gast oder Fahrgast: Der Vertragspartner von „Unser Hamburg“ sowie diejenigen Personen, für die der Vertragspartner die Leistungen von „Unser Hamburg“ gebucht oder eingeladen hat.
    • Ticket: Einzel- oder Gruppenticket für einen Stadtrundgang, eine öffentliche Hafenrundfahrt oder eine andere Veranstaltung aus dem öffentlichen Veranstaltungsprogramm.
    • Öffentliche Veranstaltungen: Schifffahrten und Stadtrundgänge, die ein Veranstaltungsprogramm und gegebenenfalls gastronomische Leistungen umfassen.

AGB Charter

  1. Allgemeines – Geltungsbereich
    • Für alle Verträge zur Durchführung von Charterfahrten auf Schiffen (Fahrgastschiffe und Barkassen) sowie für alle damit im Zusammenhang stehenden weiteren Lieferungen und Leistungen gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), die mit Unser Hamburg arbeiten.
    • Diese AGB gelten nicht für andere auf Schiffen von Unser Hamburg durchgeführte Fahrten (z.B. Hafenrundfahrten, Sonderfahrten, Lichterfahren, öffentliche Fahrten); hierfür gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Hafenrundfahrten und öffentliche Veranstaltungen.
    • Es gelten ausschließlich diese AGB. Von diesen AGB abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde. Dies gilt auch dann, wenn die Leistung oder Lieferung an den Kunden trotz Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden vorbehaltlos ausgeführt wird.
    • Die AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichem Sondervermögen.

  2. Vertragsabschluss
    • Für den Vertragsabschluss ist die Einhaltung der Textform erforderlich, die per E-Mail oder schriftlich erfolgen kann.
    • Alle Angebote von Unser Hamburg, einschließlich solcher auf ihrer Internetseite, in Flyern, Plakaten, Broschüren, Werbeanzeigen und anderen Werbeangeboten, sowie direkte Angebote an Kunden werden grundsätzlich unverbindlich gemacht. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn Unser Hamburg eine ausdrückliche Buchungsbestätigung erteilt.

  3. Leistungen, Änderung und Unmöglichkeit der Leistung, Preise, Zahlungsbedingungen
    • Unser Hamburg ist verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Leistungen zu erbringen, einschließlich der Bereitstellung eines betriebsbereiten Schiffes für die vereinbarte Nutzungszeit, einschließlich technischer Betriebsmittel und der erforderlichen Besatzung gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen.
    • Sollte die Durchführung der Charter aufgrund von höherer Gewalt, wie extremen Wetterbedingungen, Sperrungen von Wasserstraßen oder Schleusen, unvorhergesehenen technischen Defekten am Schiff oder aus anderen Gründen, die nicht von Unser Hamburg zu vertreten sind, beeinträchtigt sein, wird der Kunde umgehend informiert.
    • Sofern der Einsatz des vereinbarten Schiffes aufgrund der oben genannten Gründe unmöglich ist, behält sich Unser Hamburg das Recht vor, ein vergleichbares, anderes Schiff einzusetzen, sofern dies für den Kunden unter Berücksichtigung der Umstände zumutbar ist. Dadurch entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz.
    • Sollte aufgrund der oben genannten Gründe die Durchführung oder Fortsetzung der Charterfahrt auf der vereinbarten Route nicht möglich sein, kann die Fahrtroute geändert werden, sofern dies für den Kunden zumutbar ist. Falls eine Routenänderung während einer laufenden Charterfahrt nicht möglich ist, kann die Fahrt abgebrochen werden. Dadurch entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz.
    • Sollte Unser Hamburg aus Gründen, die nicht von ihnen zu vertreten sind, nicht in der Lage sein, das Schiff überhaupt zur Verfügung zu stellen, wird Unser Hamburg von ihrer Leistungspflicht befreit und erstattet dem Kunden etwaige bereits erbrachte Leistungen unverzüglich. Dadurch entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz.
    • Der Kunde ist verpflichtet, die vereinbarten oder üblichen Preise für die Charter und weitere in Anspruch genommene Leistungen zu zahlen. Dies gilt auch für die Inanspruchnahme von Leistungen durch die Charterteilnehmer, die der Kunde im Rahmen seiner Charter mit an Bord nimmt. Der Kunde haftet für die Bezahlung aller von den Charterteilnehmern in Anspruch genommenen Leistungen sowie für die von ihnen verursachten Kosten. Dies gilt auch für Auslagen an Dritte, insbesondere Forderungen von Urheberrechtsverwertungsgesellschaften, die vom Kunden veranlasst wurden.
    • Der im Chartervertrag genannte Preis beinhaltet die vereinbarten Leistungen gemäß dem Chartervertrag, einschließlich der erforderlichen Aufwendungen für den Betrieb des Schiffes sowie anfallender Hafen-, Kanal- und Schleusengebühren, sofern diese auf den Hamburger Hafen entfallen, sowie der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
    • Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind die Rechnungen innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zahlbar, spätestens jedoch 14 Tage vor Fahrtantritt.
    • Bei Zahlungsverzug ist Unser Hamburg berechtigt, die geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 9% über dem Basiszinssatz oder bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Unser Hamburg behält sich das Recht vor, einen höheren Schaden nachzuweisen. Der Kunde ist verpflichtet, für jede Mahnung nach Eintritt des Verzugs Mahnkosten in Höhe von 5,00 € zu erstatten. Der Kunde ist berechtigt, nachzuweisen, dass keine oder geringere Kosten entstanden sind. Alle weiteren Inkassokosten trägt der Kunde.
    • Der Kunde darf Forderungen nur aufrechnen, wenn sie unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif sind.
    • Falls Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, behält sich Unser Hamburg das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten oder nur gegen Vorkasse oder Sicherheitsleistung die vereinbarten Leistungen zur Verfügung zu stellen.
    • Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Kunden bestehen insbesondere dann, wenn ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Kunden eröffnet wurde oder ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt wurde. Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Kunden bestehen auch dann, wenn aus anderen Vertragsbeziehungen mit Unser Hamburg Zahlungsrückstände bestehen.

  4. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)
    • Ein Rücktritt des Kunden vom mit Unser Hamburg geschlossenen Vertrag ist schriftlich kostenfrei bis 90 Tage vor dem vereinbarten Fahrtag möglich. Bei einem Rücktritt des Kunden zu einem späteren Zeitpunkt ist Unser Hamburg berechtigt, eine Stornierungsentschädigung zu verlangen.
    • Die Stornierungsentschädigung beträgt bei einem Rücktritt vor Leistungsbeginn:
      • Bis zum 28. Tag: 10% der vereinbarten Vergütung
      • Vom 15. bis zum 27. Tag: 30% der vereinbarten Vergütung
      • Vom 7. bis zum 14. Tag: 40% der vereinbarten Vergütung
      • Vom 2. bis zum 6. Tag: 70% der vereinbarten Vergütung
      • Ab dem 2. Tag oder bei Nichtantritt: 80% der vereinbarten Vergütung
      • Dabei sind ersparte Aufwendungen berücksichtigt. Der Kunde hat jedoch die Möglichkeit, nachzuweisen, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
  1. Rücktritt von Unser Hamburg
    • Falls eine vereinbarte Zahlung zum festgelegten Fälligkeitstermin nicht geleistet wird, behält sich Unser Hamburg das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten.
    • Unser Hamburg ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Kunden bestehen.
    • Des Weiteren behält sich Unser Hamburg das Recht vor, aus sachlich gerechtfertigten Gründen vom Vertrag zurückzutreten, zum Beispiel:
      • Wenn höhere Gewalt oder andere Umstände eintreten, die von Unser Hamburg nicht zu vertreten sind und die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen.
      • Wenn Charterfahrten unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, wie der Identität des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden.
      • Wenn bei Charterfahrten auf Fahrgastschiffen keine rechtsverbindliche Vereinbarung mit dem gastronomischen Pächter des Schiffes über die Bewirtung getroffen wurde oder wenn Unser Hamburg einer Fremdverpflegung nicht zugestimmt hat.

  1. Änderung der Charterzeit
    • Falls sich die Anfangs- oder Endzeiten der Charterfahrt aus Gründen, die nicht Unser Hamburg zuzuschreiben sind, verschieben, behält sich Unser Hamburg das Recht vor, für die zusätzliche Leistungsbereitschaft einen angemessenen Betrag in Rechnung zu stellen. Der Kunde hat nicht das Recht, einseitig die Änderung der Charterzeit festzulegen.
    • Bei Fahrgastschiffen sind für den Ein- und Ausstieg der Gäste zusätzlich zur vereinbarten Charterzeit jeweils 30 Minuten und bei Barkassen jeweils 15 Minuten im vereinbarten Charterpreis enthalten. Zusätzliche Zeiten, die der Kunde in Anspruch nimmt, wie zum Beispiel für Aufrüsten und Entladen, werden separat zum vereinbarten Stundensatz berechnet. Dies kann von den Vertragspartner von Unser Hamburg abweichen.

 

  1. Haftung
    • Sofern nachstehend nichts anderes bestimmt ist, sind Schadenersatzansprüche des Kunden ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Unser Hamburg, sofern der Kunde gegen diese Ansprüche geltend macht.
    • Von diesem Haftungsausschluss ausgenommen sind Schäden, die auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen und für die die Reederei verantwortlich ist. Ebenfalls ausgenommen sind sonstige Schäden, die auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung oder vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung vertraglicher Pflichten der Reederei beruhen.
    • Der Haftungshöchstbetrag für Ansprüche wegen Tötung oder Verletzung von Personen, die aufgrund dieses Vertrages mit dem Schiff befördert werden, richtet sich nach § 5k Absatz 2 des Binnenschifffahrtsgesetzes. Dabei gelten die dort festgelegten Höchstgrenzen.
    • Die Beschränkung auf den Höchstbetrag findet keine Anwendung, sofern der Schaden auf eine Handlung oder Unterlassung zurückzuführen ist, die von der Reederei selbst in der Absicht, einen solchen Schaden herbeizuführen, oder leichtfertig in dem Bewusstsein begangen wurde, dass ein solcher Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintreten wird.
    • Sollten Störungen oder Mängel bei den Leistungen der Reederei auftreten, wird die Reederei sich bemühen, bei Kenntnis oder unverzüglicher Rüge des Kunden Abhilfe zu schaffen. Der Kunde ist verpflichtet, soweit ihm zumutbar, zur Behebung der Störung beizutragen und einen möglichen Schaden gering zu halten. Darüber hinaus ist der Kunde verpflichtet, die Reederei rechtzeitig auf die Möglichkeit des auftretenden außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen. Störungen oder Mängel müssen vom Kunden unverzüglich während der Charter zur Prüfung gemeldet werden.
    • Die Beaufsichtigung von Kindern liegt in der Verantwortung der Eltern oder Begleitpersonen. Diese haben insbesondere sicherzustellen, dass das Verhalten der Kinder an Bord und an den Steganlagen die Sicherheit der Kinder nicht gefährdet.

  2. Dekoration
    • Ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Unser Hamburg ist das Aufstellen und Anbringen von Dekorationsmaterial oder anderen Gegenständen nicht gestattet.
    • Falls Unser Hamburg eine Zustimmung erteilt, müssen sämtliche Dekorationsmaterialien den feuerpolizeilichen Anforderungen entsprechen.
    • Unser Hamburg übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Schäden, die durch das Aufstellen und Anbringen von Dekorationsmaterialien verursacht werden, sowie für Beschädigungen oder Verlust der Dekorationsmaterialien.

 

  1. Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen
    • Mitgeführte (persönliche) Gegenstände befinden sich auf eigenes Risiko des Kunden an Bord des Schiffes. Unser Hamburg übernimmt keine Haftung für Verlust, Untergang oder Beschädigung dieser Gegenstände, einschließlich Vermögensschäden, außer im Falle grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens von Unser Hamburg bei der Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen. Es sei jedoch darauf hingewiesen, dass in bestimmten Fällen, in denen die Aufbewahrung aufgrund der Umstände des Einzelfalls eine vertragstypische Pflicht darstellt, diese Haftungsausschlüsse nicht gelten. Sofern ein gesondertes Verwahrungsverhältnis vereinbart wird, bedarf es einer ausdrücklichen Vereinbarung.
    • Zurückgelassene Gegenstände müssen vom Fahrgast bei der Reederei abgeholt werden. Sofern kein erkennbarer Wert besteht, behält sich die Reederei das Recht vor, diese nach Ablauf von drei Monaten zu vernichten.
    • Fundsachen sollten unverzüglich der Schiffsbesatzung zur Weiterleitung an die Reederei übergeben werden.

 

  1. Behördliche Genehmigungen und GEMA-Meldung
    • Sämtliche erforderlichen behördlichen Genehmigungen, Auflagen und Erlaubnisse, die für die Charterfahrt notwendig sind, müssen vom Kunden rechtzeitig und auf eigene Kosten eingeholt werden. Der Kunde ist dafür verantwortlich, öffentlich-rechtliche Auflagen und andere Vorschriften einzuhalten.
    • Der Kunde ist verpflichtet, Musik und Tanz an Bord rechtzeitig vor Fahrtantritt bei der GEMA anzumelden. Die Zahlung der GEMA-Gebühren liegt in der Verantwortung des Kunden.
    • Im Falle von Lärm- und Umweltbelästigungen ist der Kunde dafür verantwortlich, Unser Hamburg von Ansprüchen Dritter, einschließlich öffentlicher Dienststellen und Behörden, freizustellen.

 

  1. Haftung des Kunden für Schäden
    • Sämtliche Schäden am Schiff, der Einrichtung, dem Inventar und den Steganlagen usw., die durch Charterteilnehmer, Mitarbeiter oder andere Dritte aus dem Verantwortungsbereich des Kunden oder durch den Kunden selbst verursacht werden, liegen in seiner Verantwortung.

 

  1. Bewirtung auf Barkassen
    • Die vereinbarten Charterpreise beinhalten keine gastronomischen Leistungen, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
    • Wenn der Kunde gastronomische Leistungen wünscht, kann er entweder den gastronomischen Pächter der Reederei beauftragen, diese anzubieten, oder ein Catering-Unternehmen damit beauftragen.
    • Für die gastronomischen Leistungen übernimmt Unser Hamburg keine Haftung, es sei denn, sie sind ausdrücklich Bestandteil des Chartervertrags.
    • Wenn das Catering nicht von der Reederei durchgeführt wird, behält sich Unser Hamburg das Recht vor, eine Endreinigungspauschale zu berechnen.

 

  1. Bewirtung auf Fahrgastschiffen
    • Gastronomische Leistungen sind im vereinbarten Charterpreis nicht automatisch enthalten, es sei denn, dies wurde ausdrücklich vereinbart.
    • Je nach Vertragspartner ist bei Charterfahrten auf Fahrgastschiffen eine Catering-Vereinbarung mit dem gastronomischen Pächter des Schiffes abzuschließen.
    • Ohne ausdrückliche Zustimmung von Unser Hamburg ist es dem Kunden nicht gestattet, gastronomische Leistungen auf dem Schiff selbst zu erbringen oder von Dritten erbringen zu lassen.
    • Unser Hamburg übernimmt keine Haftung für die Leistungen der Bordgastronomie, es sei denn, diese sind ausnahmsweise Bestandteil des Chartervertrages.

  2. Sonstige Beförderungsbedingungen
    • Sperrige Gepäckstücke können nur, soweit Platz vorhanden ist, befördert werden. Nicht transportiert werden feuergefährliche, explosive, ätzende sowie übelriechende Stoffe.
    • Rollstühle und Kinderwagen können nur in begrenzter Anzahl oder nach Absprache an Bord genommen werden.
    • Die Mitnahme von Hunden oder sonstigen Tieren bedarf der Zustimmung von Unser Hamburg.
    • Unser Hamburg behält sich vor, stark alkoholisierte bzw. unter Drogen stehende Personen oder Gruppen mit überwiegend stark alkoholisierten bzw. unter Drogen stehenden Personen von der Fahrt auszuschließen oder vom Schiff zu verweisen. Das gleiche gilt für Personen oder Personengruppen, die durch ihr Verhalten eine Gefahr für die Sicherheit darstellen.

 

  1. Gerichtsstand, Rechtswahl, Schlussbestimmungen
    • Für alle Streitigkeiten im kaufmännischen Verkehr ist ausschließlich der Gerichtsstand am Sitz von Unser Hamburg zuständig. Dies gilt auch, wenn der Kunde die Voraussetzungen des § 38 II ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.
    • Es gilt das deutsche Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
    • Begriffsbestimmungen
      • In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bezeichnet eine Charter oder Charterfahrt die Überlassung eines Schiffes (Fahrgastschiff oder Barkasse) mit Besatzung durch unser Hamburg zur exklusiven Nutzung für eine Fahrt und/oder Veranstaltung auf dem Schiff.